Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Der Düsseldorfer Kreis gibt konkrete Hinweise dazu, wann ein Datenschutzbeauftragter (DSB) bei Arztpraxen und sonstigen Gesundheitsberufen bestellt werden muss. Dazu haben die Aufsichtsbehörden am 26.04.2018 ein Dokument veröffentlicht.