Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg veröffentlichte im Juni 2018 eine „Blacklist“, wann eine Datenschutzfolgeabschätzung gem. Art. 35 DSGVO erforderlich ist. Dieses Dokument dient als wichtige Orientierungshilfe. Den Link zum Dokument finden Sie hier.
LDI Baden-Württemberg veröffentlicht Blacklist zur Datenschutzfolgeabschätzung
